PREISABSPRACHEN:
Aufgrund der mit 03/ 2005 verhängten Bußgelder des deutschen Kartellamtes gegen mehrere Industrieversicherer in der BRD (es besteht der Vorwurf diverser Preisabsprachen über einen längeren Zeitraum ),bieten wir Überprüfungen der bestehenden Policen an. Unabhängig der Tatsache, dass das Urteil in Deutschland ergangen ist, findet dieses Anbot auch in Österreich Anklang.
BUNDESUMWELTHAFTUNGSGESETZ: (Quelle: B-UHG)
Wer haftet ?
Es haften Betriebe, Landwirte aber auch Planer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Das B-UHG enthält im Anhang 1 eine Auflistung jener umweltgefährlichen beruflichen Tätigkeiten, die von der Haftung dieses Gesetzes erfasst werden.
Einerseits sind es die Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, andererseits aber auch alle Betriebe die umweltgefährdende Stoffe verwenden.
Durch das Abstellen auf die Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen erfasst die neue Haftung nicht nur Großbetriebe sondern auch Klein- und Mittelbetriebe (Lackiererei, Friseur….) oder z.B. auch Nebenerwerbsbauern.
Der in erster Linie haftende Betreiber einer Anlage kann die von ihm getragenen Sanierungskosten zivilrechtlich von Produzenten oder Konstruktionsbüros, die auf Grund einer mangelhaften Leistung/Produkt, den Umweltschaden und die damit aufgelaufenen Sanierungskosten verursacht haben, rückfordern.
Eine wesentliche Rolle spielt aber auch das Haftungspotential der Landwirte die z.B. durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in direkter Form auf die Beschaffenheit von Boden, Gewässern und den natürlichen Lebensraum einwirken.
Wofür wird gehaftet
Für die von der Behörde zur Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens auferlegten Kosten.
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